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Unter IT-Sicherheit verstehen wir ganzheitliche Lösungen zum Schutz Ihrer Daten und IT-Systeme durch interne und externe Bedrohungen.
In Zeiten von HomeOffice und Telearbeit ist die IT-Sicherheit umso wichtiger geworden. Besonders die Absicherung der Notebooks und PC-Arbeitsplätze im HomeOffice und deren sichere Anbindung an das Firmennetzwerk rückt dabei in den Fokus der IT-Sicherheit für Unternehmen. Die Abwehr und Verhinderung von Gefahren muss ein zentrales Anliegen eines jeden IT-Verantwortlichen sein.
Die IT-Sicherheit obliegt laut dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) dem Verantwortungsbereich des Geschäftsführers bzw. dem Firmeninhaber. Im Falle eines Falles haftet dieser persönlich für entstandene Schäden, z.B. durch mangelhafte Vorkehrungen, Datenverlust, Industriespionage, kriminelle Handlungen seiner Mitarbeiter (Verbreitung von pornographischen Inhalten, Rechtsextremismus, Betreiben illegaler Tauschbörsen über das Firmennetzwerk, etc…)
Auch die Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gültig ist schreibt Maßnahmen nach dem Stand der Technik vor, um Datenmißbrauch zu verhindern und zu vermeiden. Auch hier haftet der Geschäftsführer bzw. der Firmeninhaber für deren Einhaltung.
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