| IT-Sicherheit muss zwingend Chef-Sache sein. Sie obliegt auch laut dem KonTraG (Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich) dem Verantwortungsbereich des Geschäftsführers bzw. dem Firmeninhaber. Im Falle eines Falles haftet dieser persönlich für entstandene Schäden, z.B. durch mangelhafte Vorkehrungen, Datenverlust, Industriespionage, kriminelle Handlungen seiner Mitarbeiter (Verbreitung von pornographischen Inhalten, Rechtsextremismus, Betreiben illegaler Tauschbörsen über das Firmennetzwerk...) |